1314-1347. Friedrich von Österreich und Ludwig von Bayern.

sowie seiner Anbahnung ab etwa 1150 bis 1805.
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Der Wolpertinger
Batzi
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1314-1347. Friedrich von Österreich und Ludwig von Bayern.

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Zusatz:

1) Ein Interdikt Interdikt (lat., »Untersagung«), im katholischen Kirchenrecht soviel wie Verbot gottesdienstlicher Handlungen. Ein solches wurde in früheren Zeiten öfters in Ansehung eines bestimmten Bezirks erlassen (interdictum locale); nach dem Umfang des letzteren, und je nachdem dadurch ein ganzes Land, eine Provinz, eine Stadt oder nur eine einzelne Kirche betroffen wurden, unterschied man zwischen Interdictum generale und particulare. Nach einem derartigen Verbot durfte im Mittelalter kein Gottesdienst gehalten, durften mit Ausnahme des Bußsakraments und der Wegzehrung an reumütig Sterbende keine Sakramente gespendet und kein christliches Begräbnis gewährt werden.(Meyers Großes Konversations-Lexikon)

2) Eiserne Krone, die langobardische Königskrone, besteht aus einem 8,2 cm breiten, mit Goldblumen und 22 Edelsteinen besetzten sechsteiligen, grün emaillierten Goldreifen von 16 cm Durchmesser, ohne Zacken, der innen mit einem schmalen eisernen Reisen eingelegt ist (Meyers Großes Konversations-Lexikon)
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