Die Kammer des Inneren

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Der Wolpertinger
Batzi
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Die Kammer des Inneren

Beitrag von Der Wolpertinger »

Die Kreisregierungen.

An der Spitze der Regierung steht der Regierungspräsident, an der Spitze jeder Kammer ein Regierungsdirektor. Jeder Kammer sind eine Anzahl Nebenbeamter beigegeben, die verschiedene Bezeichungen führen.

Hervorzuheben sind:

Die Regierungsräte

die Regierungs- und Bauräte

Die Regierungs- und Medizinalräte

Die Regierungs- und Veterinärräte

Die Regierungs- und Fiskalräte

Die Regierungs- und Forsträte

Die Regierungs- und Steuerräte

Die Kreisschulinspektoren

Die Gewerbeaufsichtsbeamten

Die Verfassung der Regierungen ist im allgemeinen bureaukratisch*; verantwortlich ist nach außen in der Regel der Regierungspräsident. Ausnahmsweise erfolgt die Beratung und Entscheidung durch das Kollegium. Die Regierung sind insbesondere auch zuständig für die Verbescheidung der Beschwerden gegen die Distriktsverwaltungsbehörden.

*Mann nennt diese Geschäftsbehandlung, nach der die Entscheidung nur dem Vorstande einer Behörde zusteht, die bureaukratische, im Gegensatz zur Kollegialischen Geschäftsbehandlung, bei der der Wille mehrerer, und zwar bei Verschiedenheit der Meinungen Stimmenmehrheit maßgebend ist.
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