Die Universitäten

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Der Wolpertinger
Batzi
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Beitrag von Der Wolpertinger »

Die Universität

Die Universitäten dienen den wissenschaftlichen Studien überhaupt und besonders der Vorbereitung zu den wissenschaftlichen Berufsarten. sie sind die Pflanzstätten der Wissenschaft und ihre Blüte ist für das Kultur- und Geistesleben des deutschen Volkes von größter Bedeutung.

Die Hochschulen leiten ihre Angelegenheit selbständig unter der Oberaufsicht der Staatsregierung (d. h. in Bayern des Ministeriums des Innern für Kirchen- und Schulangelegenheiten). Für sie gilt der Grundsatz der Freiheit der wissenschaftlichen Forschung, d. h. die Leher sind in ihrer Forschung und Lehrtätigkeit an keinerlei Voraussetzung, insbesondere nicht etwa an kirchliche-gomatische Lehrsätze, gebunden. Bei Neubesetzung von Lehrstühlen sind die Hochschulen befugt, der Regierung Vorschläge zu machen.Die Universitäten sind ferner berechtigt, nach vorausgegangener Prüfung die Doktorwürde zu verleihen. An Personen, welche sich um die Wissenschaft besonders verdient gemacht haben, wird zuweilen diese Würde von Hochschulen als besondere Ehrung (honoris causa) verliehen (Ehrendoktoren).

Bayern besitzt drei Universitäten: In München, Würzburg und Erlangen.
An der Spitze einer jeden steht ein Rektor, in Erlangen*1 ein Prorektor. Der Rektor (Prorektor) wird von den ordentlichen und den außerordentlichen Professoren gewählt und bedarf der Bestätigung durch den König. Die eigentliche Leitung obligt dem Senat: dieser setzt sich in der Hauptsache zusammen aus dem Rektor (in Erlangen dem Prorektor) und einer Anzahl Professoren als Senatoren. Für die Verwaltung des Vermögens der Universitäten bestehen besondere Verwaltungsausschüsse.

Die Laufbahn der Hochschullehrer beginnt in der Regel mit der Niederlassung ("Habilitierung") als Privatdozent: diese beziehen noch keinen Gehalt, sondern nur die Vorlesungshonorare ihrer Hörer. Die für bestimmte Fächer dauernd angestellten Lehrer heißen ordentliche Professoren, im Gegensatz zu den außerordentlichen Professoren, welche nicht Inhaber eines ständigen Lehrstuhls und daher auch nicht vollstimmberechtigte Mitglieder der Fakultät sind. Verdiente Beamte oder Gelehrte erhalten mit dem Ehrentitel eines Honorarprofessors nicht die Pflicht, sondern nur das Recht, an einer Universität zu lehren.

Die Lehrer sind in Fakultäten (=Wissensfächern) zusammengefaßt, in der Hauptsache bestehen auch in Bayern wie an den sonstigen Universitäten vier Fakultäten*2.
  • die Theologische.
  • die Juristische.
  • die Medizinische
  • die Philosophische
Die letztere umfaßt auch die Mathematischen und die Naturwissenschaftlichen Fächer. An der Spitze der Fakultäten steht der Dekan, der jährlich wechselt.

Mit den Universitäten ist regelmäßig eine Reihe besonderer Anstalten verbunden:
  • Bibliotheken
  • Kliniken
  • Seminare
  • sonstige wissenschaftliche Institute verschiedener Art.
Die Aufnahme
Die Aufnahme der Studierenden in den Universitätsverband (die Erwerbung "des Akademischen Bürgerrechts") geschieht durch Immatrikulation. Diese besteht in der Verpflichtung auf die Universitätssatzungen, die durch den Rektor erfolgt, und in der eigenhändigen Eintragung des Namens des Studierenden in das Matrikelbuch der Universität, d. i. das Verzeichnis der Studierenden.
Zur Aufnahme als Studierender wird in der Regel die Vorlegung des Reifezeugnisses eines humanistischen Gymnasiums, eines Realgymnasiums oder einer Oberrealschule erfordert. Wissenschaftlich gebildete Männer reiferen Alters können zum Besuche einzelner Vorlesungen als "Hörer" zugelassen werden, eine Immatrikulation ist für sie nicht notwendig.

Die Studienzeit ist in Sommer- und Winter-Semester (-halbjahre) geteilt. Für die einzelnen Vorlesungen, welche der Student "belegt", hat er ein für das Semester berechnetes Honorar zu entrichten (doch gibt es auch honorarfreie Vorlesungen.) Übrigens herrscht an den Universitäten volle Studienfreiheit. D. H. es besteht kein Zwang in der Auswahl oder zum Besuch der Vorlesungen, dagegen schreiben allerdings die verschiedenen Prüfungsordnungen vor, das zu den Prüfungen nur zugelassen wird, wer nachweist, das er bestimmte Vorlesungen, und zwar unter Umständen in bestimmter Reihenfolge, gehört hat.

Weibliche Studierende, die das Reifezeugnis eines deutschen humanistischen Gymnasiums, eines deutschen Realgymnasiums oder einer deutschen Oberrealschule besitzen, können in Bayern in gleicher Weise wie männliche Studierende zur Immatrikulation zugelassen werden. Weibliche Personen, die die bezeichnete Erfordernisse erfüllen, ferner weibliche Personen, die sich über den Besuch einer Lehrerinnenbildungsanstalt und die erfolgreiche Ablegung der Seminarschlußprüfung oder über den Besuch einer höheren Mädchen-Schule und die erfolgreiche Ablegung der Lehrerinnenprüfung in den neueren Sprachen ausweisen, können ohne weiteres als Hörerinnen zugelassen werden, für andere weibliche Personen kann die Zulassung als Hörerinnen nur mit ministerielle Genehmigung erfolgen.




*1Als Rektor der Universität Erlangen gilt der König.

*2In München besteht eine besondere Staatswirtschafltiche Fakultät. Die philosophische Fakultät in München hat zwei Dekane. Die Theologische Fakultät ist in München und Würzburg eine Katholisch-. in Erlangen eine Protestanisch-Theologische.
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