Das Staatsrecht des Königreichs Bayern

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Ulti1871
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Das Staatsrecht des Königreichs Bayern

Beitrag von Ulti1871 »

Das Staatsrecht des Königreichs Bayern
von Dr. Max von Seydel, Professor des Staatsrechts an der Universität München.
Nach des Verfassers Tode herausgegeben. 1903.
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Inhalt:
Das Buch beginnt mit Ausführungen zur geschichtlichen Entwicklung des bayerischen Staatswesens und fährt dann mit Beschreibungen zu Staat und Verfassung fort. Von Oben nach unten werden die Einrichtungen benannt, ihre rechtliche Grundlage dargelegt und ihre Wirkkreise beschrieben. Herrscher, Landtag und Staatsbehörden, sowie der Dienst im Staate selbst, werden in Abschnitt II eingehend erläutert. Folgend findet sich dann eine Beschreibung der allgemeinen Funktionen der Staatsgewalt sowie des Finanzrechts des Staates, bevor ein Überblick über die Gemeinden und ihre Verfassung hinleitet zu Ausführungen über die Landesverwaltung. Zu guter Letzt behandelt das Werk die auswärtigen Angelegenheiten sowie das Heerwesen Bayerns.

Über den Autor:
Das deutsche Reich von 1871 sei kein Bundesstaat und die Mitglieder des Reichs, allen voran Bayern, souverän geblieben. Schon mit 26 Jahren machte Max von Seydel mit spannenden Thesen auf sich aufmerksam.
Er galt nicht als ein bayerischer Staatsrechtler, sondern als DER bayerische Staatsrechtler!
Max von Seydel war es auch, der die Frage klären sollte, wer denn den Akt der Entsetzung nach Tit. II Paragraph 11 durch anzeigen der beschriebenen Umstände auszulösen hat (Der Kronprinz/Regent).

Über das Buch:
Seiner Zeit wohl als Meisterwerk geltend beinhaltet "Das Staatsrecht des Königreichs Bayern" eine umfassende Beschreibung des bayerischen Staatsrechts. Einer geschichtlichen Einleitung folgt die Beschreibung des verfassten Staates nebst seiner Organisation. Auf übersichtlichen 381 Seiten erfährt man alles über die Verwaltung des bayerischen Staates und seinem Verhältnis zum Reich. Einzig Seydels Haltung zur Frage nach der Rechtsnatur des Deutschen Reiches stößt auf energischen Widerspruch. Dessen ungeachtet kann man Max von Seydel`s "Das Staatsrecht des Königreichs Bayern" ohne Einschränkung all jenen empfehlen, welche sich eingehender mit dem Recht und der Verwaltung des Königreichs Bayern beschäftigen und hierfür auf ein übersichtliches Nachschlagewerk zurückgreifen wollen. Zum Buch
Schwert von Wittelsbach voran - und wir folgen Mann für Mann
#1871 #Bayern #EwigerBund #Bundesgebiet #1918
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