Das Landtagswahlgesetz

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Ulti1871
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Das Landtagswahlgesetz

Beitrag von Ulti1871 »

Landtagswahlgesetz.

Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Luitpold, von Gottes Gnaden königlicher Prinz von Bayern,
Regent.

Wir haben nach Vernehmung des Staatsrates mit Beirat und Zustimmung der Kammer der Reichsräte und der Kammer der Abgeordneten unter Beobachtung der in Titel X § 7 der Verfassungsurkunde vorgeschriebenen Formen beschlossen und verordnen, was folgt:

Artikel 1. ... weiterlesen auf https://www.ewigerbund.org/bayern/staat ... ahlgesetz/
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