Der König

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Testnutzer

Der König

Beitrag von Testnutzer »

Oberhaupt des Staates
Seine Person ist heilig und unverletzlich.
Tit I und II §1
vereinigt in sich alle Rechte der Staatsgewalt und übt sie unter den von Ihm gegebenen, in der Verfassungsurkunde festgesetzten Bestimmungen aus.

Hoheitsrechte:
a. Rechte der Vertretung des Staates nach außen
b. Rechte der Gesetzgebungshoheit
c. Rechte der Justizhoheit
d. Rechte der inneren Verwaltungs- und Polizeihoheit
e. Rechte der Finanzhoheit.
f. Rechte der Militärhoheit, endlich
g. Das Recht zur Verleihung von Orden und Titeln

Ehrenrechte:
a. Führung des Beiwortes "von Gottes Gnaden" und des
Titels Majestät und der sogenannten Titulatur "König von Bayern, Pflazgraf
bei Rhein, Herzog von Bayern, Franken und in Schwaben u. u. u.
b. Führung des kgl. Wappens und Siegels, sowie der kgl. Abzeichen.
c. DIe kgl. Farben sind wie die Landesfarben weiß und blau - und nicht umgekehrt!
d. Im schriftlichen Verkehr sind die in der Instruktion vom 1. Januar 1806 vorgeschriebenen Formen zu gebrauchen.
e. Nach Verordnung vom 27. Februar 1806 und 11 Dezember 1811 ist das Kirchengebet für den König zu verrichten und werden die Geburts- und Namensfeste des Königs und der Königin gefeiert.
Nach Min.-Bek. vom 18. September 1886 ebenso für den Prinz-Regenten.
f...
g. Beim Tode des Königs tritt Landestrauer ein
h. Der König ist vom kgl. Hofe umgeben. Hofämter sind keine Staatsämter.
i. Der König verleiht die s.g. Mannlehen der Krone (Kronämter).
k. Der König hat die Leibgarde der Hartschiere und seine Adjutantur.
l. Verboten sind Dedikationen von Werken an König oder Königin.
micha931_mod

Re: Der König

Beitrag von micha931_mod »

Die Anrede an S. K. Majestät in Berichten und Vorstellungen lautet:
"Allerdurchlauchtigster großmächtigster König!
Allergnädigster König und Herr!"

Im Kontexte schreibt man:
"Euer königlichen Majestät" und "Allerhöchst Dieselbe"
Am Schlusse bedient man sich der Subjektionsformel:
"Allerunterthänigst treu gehorsamst".
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