Königliches Wappen

Tradition und Fortschritt, vielerorts ein Widerspruch, scheint des Bayers leichteste Übung. Lassen wir hier alle Aspekte bayrischer Traditionen in gebührendem Lichte erscheinen.
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Carsten
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Königliches Wappen

Beitrag von Carsten »

Königliches Wappen
gem. Regierungsblatt für das Königreich Bayern Nro. 53 vom 20. Oktober 1835.1
Das Wappen besteht aus zwei übereinander liegenden quardierten Schilden. Diese bilden längliche, nach unten zusammengehängte Vierecke.

Das Herzschild enthält die silbernen und lasurnen Rauten2, von der Linken zur Rechten diagonal aufsteigend. Dabei soll es sich angenommenerweise, d.h. ohne Erwähnung in obiger Verordnung, um 21 ganze Routen oder Weden handeln.3
Das Hauptschild enthält im oberen rechten schwarzen Felde einen nach der rechten Seite aufspringenden streitfertigen goldenen Löwen mit rother Krone, ausgeschlagener Zunge und und aufwärts geschlungenem gespaltenen Schweife; im oberen linken rothen Felde drei bis vier über die Mitte aufsteigende silberne Spitzen; im unteren rechten von silber und roth sechsfach schräg links gestreiften Felde einen goldenen Pfahl. Im unteren linken silbernen Feld befindet sich ein nach Rechts aufspringender goldgekrönter Löwe mit roth ausgeschlagener Zunge und aufwärts geschwungenem einfachen Schweif. Das Schild ruht auf einem marmornen Sockel und wird von der Krone mit Reichsapfel bedeckt. Die Schildhalter sind goldene aufwertsstehende, mit dem Kopf auswärts gerichtete Löwen, mit ausgeschlagener Zunge, aufwärtsgeschwungenem gespaltenen Schweif.
Das Schild umgeben die Insignien mehrerer Haus-Orden. Das ganze Majestäts-Wappen steht in einem Königszelt vom purpurnem Samet und weiteren Verzierungen, ebenfalls von der Königskrone bedeckt.
Die Benutzung des Wappens bedarf der Berechtigung.4
Es wird zu Bedenken gegeben, daß dem Wappen seit 1835 erneute Abänderung widerfahren sein könnte. Verwundern tut zudem die Abweichung des Verordnungstext vom 20. Oktober 1835 zu allen auffindbaren Abbildungen5 und den anderen hier genannten Text- und Bildquellen. Zur Rechtsfindung wird das Sichten des Originals der Verordnung empfohlen, sowie ggf. das Heranziehen weiterer Text- und Bildquellen. Um nicht von einem fehlerhaften Verordnungstext oder gar einer Manipulation auszugehen, ist anzunehmen, daß, ähnlich wie bei den 21 Routen, gemeinhin nicht auf genaue Umsetzung der Verordnung geachtet wird. Aufgrund Verwechslungsgefahr bedarf zumindest zivilrechtlich auch die Verwendung eines ähnlichen Wappens der Berechtigung (s.o.). Auf § 360, Nr. 7 und 8 RStGB wird hingewiesen.


1) vgl. Das wittelsbachische Hauswappen, Georg Maria Jochner, Oldenbourg, 1894
2) Nicht so Grenser: In Anlehnung an die älteren bay. Militäruniformen spricht er von weißer Grundfarbe, auf der blaue Routen erhaben aufliegen.
3) so Grenser, Alfred (s.o.)
4) vgl. Regierungsblatt für das Königreich Bayern v. 18. Oktober 1835, R. 951; Urteil des „LG München“ v. 27. August 2019; § 360 Nr. 7 RStGB
5) Google-Bild-Suche am 30. Mai 2022
Wappenzeichnung_Reichsheroldenamt_1835.jpg
Schwert von Wittelsbach voran - und wir folgen Mann für Mann
#XXX #1871 #Bayern #EwigerBund #Bundesgebiet #1918
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Sascha171
Beiträge: 11
Registriert: Sa 13. Aug 2022, 14:59

Re: Königliches Wappen

Beitrag von Sascha171 »

In dem Buch "Deutsche Wappenrolle" finden sich Abbildungen des bayerischen Wappens und noch einiges Wissenswertes mehr: https://bibliothek.ewigerbund.org/?rcno ... e&seite=46
"Ein Fürst muss einer Kerze gleichen, die sich selbst verzehrt, während sie anderen leuchtet."
- Maximilian von Bayern.
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