Die kgl. Bezirksämter.

Die äußeren Organe der inneren Verwaltung sind verschieden gestaltet für die bedeutenderen Städte einerseits und das übrige Land andererseits. Eine Reihe von Städten, sind nähmlich "unmittelbar". In diesen obliegt die Erledigung der Angelegenheiten der inneren Verwaltung gemeindlichen Organgen. Für das Übrige Land bestehen Bezirksämter, es sind zurzeit 163. Letztere sind die äußeren Behörden für das Gebiet der inneren Verwaltung: sie sind hierbei die Vollzugsorgange der Kreisregierungen und der Ministerien, hauptsächlich der des Königl. Hauses und des Äußeren, des Inneren und des Kultusministeriums.
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